Familiengespräche mit psychoedukativen und therapeutischen Inhalten

Die Eltern-Kind-Behandlung besteht primär aus drei Bereichen: die Elterntherapie, die Eltern-Kind-Interaktionstherapie und die Kindertherapie

Die Integration dieser drei Bereiche, die enge Verzahnung der Behandlungen von Elternteil und Kind sowie die Behandlung in unterschiedlichen Settings stellen ein zentrales Kennzeichen und einen expliziten Wirkfaktor der stationären Behandlung in diesem besonderen Behandlungssetting dar.

Nicht nur in der Eltern-Kind-Psychotherapie ist ein wesentlicher Aspekt der Behandlung die intensive Anleitung und Beratung der Bezugspersonen. Hierzu werden begleitend regelmäßige Eltern- und Familiengespräche mit psychoedukativen und auch spezifisch therapeutischen Inhalten angeboten.

Im Eltern-Kind-Behandlungssetting werden zusätzlich zu Einzel- und Gruppenpsychotherapie für Kind und Elternteil (u.a. videogestützte) Interaktionstherapie der Mutter/Vater-Kind-Beziehung sowie Eltern-Kind-Bewegungs-, Musik und Kunsttherapie, intensive Elternarbeit, Erziehungsberatung und Elternseminare angeboten.

Als Teil des Gesamtbehandlungskonzeptes erfolgt die störungsspezifischindiziertePsychopharmakotherapie bei Notwendigkeit auf Grundlage evidenzbasierten Wissens entsprechend dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse.

Sozialarbeiterische, sozialpädagogische Interventionen beinhalten sozialtherapeutische Einzelfallhilfe, Unterstützung bei der Wiedereingliederung in das soziale Umfeld sowie Vorbereitung und Mithilfe bei der Einleitung von Maßnahmen der Jugendhilfe oder der Rehabilitation. Hierzu ist eine enge interdisziplinäre Kooperation mit der Jugendhilfe sowie Berufsberatung und den Trägern rehabilitativer und berufsvorbereitender Maßnahmen erforderlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe und ein Informationsaustausch zwischen Elternhaus, Patient bzw. Patientin, Klinik, Schule und Jugendhilfe gewährleistet, dass nach Beendigung der kinder- und jugendpsychiatrischen bzw. psychosomatischen Krankenhausbehandlung notwendige weiterführende Maßnahme bedarfsgerecht bereitstehen bzw. eingeleitet sind.